Im Zusammenhang mit abhanden gekommenen Unterlagen aus der Stadtverwaltung und anderen Archiven, die den Strafermittlungsbehörden im "Fall Lehmann" nun nicht zur Verfügung stehen, stellte die BGI-Fraktion eine schriftliche Anfrage gem. § 60 der Geschäftsordnung für den Stadtrat von Ingolstadt:

Hier: Abhandenkommen und Verschwinden von Akten der Stadtverwaltung, Tochterunternehmen und Zweckverbänden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit großer Besorgnis habe ich im Rahmen des Prozesses gegen den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt, Dr. Alfred Lehmann, den Medien entnehmen müssen, dass mehrfach Unterlagen und Akten in Papierform wie auch in digitaler Form verschwunden sind und daher den Strafermittlungsbehörden nicht mehr zu Verfügung gestellt werden können. Da solche Vorkommnisse, die durchaus als Strafvereitelung gewertet werden könnten, zukünftig unbedingt vermieden werden müssen, bitte ich Sie um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Welche Unterlagen sind beim Krankenhauszweckverband Ingolstadt nicht mehr auffindbar, die von den Strafermittlungsbehörden angefordert wurden bzw. diesen zur Verfügung gestellt hätten werden müssen?
  2. Welche Unterlagen sind bei der IFG Ingolstadt AöR nicht mehr auffindbar, die von den Strafermittlungsbehörden angefordert wurden bzw. diesen zur Verfügung gestellt hätten werden müssen?
  3. Wo wurden diese Akten entwendet?

In diesem Zusammenhang ist für mich auch interessant, wie das Archivsystem der Stadtverwaltung und aller Tochterunternehmen sowie der Zweckverbände funktioniert. Daher bitte ich auch um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie funktioniert das Archivwesen in der Stadt Ingolstadt, in den Tochterunternehmen und in den Zweckverbänden?
  2. Welche Personen haben Zutritt zu diesen Archiven?
  3. Wie wird erfasst, welche Personen das Archiv betreten und Akten aus dem Archiv entnehmen bzw. wie wird sichergestellt, dass keine unbefugten Personen Akten aus den Archiven entnehmen können?
  4. Besteht die Möglichkeit, dass leitende Angestellte von Tochterunternehmen oder der Stadtverwaltung sich unbefugten Zutritt zu Archiven verschaffen, ohne dass die zuständigen Mitarbeiter dies mitbekommen?
  5. Gibt es für Bürgermeister, berufsmäßige Stadträte, Vorstände und Geschäftsführer von Tochterunternehmen, bzw. leitende Angestellte von Zweckverbänden so genannte Generalschlüssel, mit denen diese auch unbemerkt einen Archivraum betreten können?
  6. Gibt es in allen Archiven ein so genanntes Archivbuch?
  7. Welche weiteren Kontrollmechanismen werden für die Archive genutzt?
  8. Welche Anweisungen gibt es in Bezug auf die Nutzung von Archiven?
  9. Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es im Archivwesen der Stadt Ingolstadt, um zu vermeiden, dass unbefugt Akten entwendet werden?
  10. Wurden seit Anfang 2017 Maßnahmen ergriffen, um das unbefugte Entwenden beziehungsweise Löschen von Daten und Akten zukünftig zu vermeiden?

Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange